Scheidungskostenrechner: Berechnen Sie kostenlos Ihre Scheidungskosten

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1) Einkommen EhemannInfo

Für die Berechnung des Verfahrenswerts ist das Einkommen ausschlaggebend. Um eine Einkommenstendenz zu ermitteln, orientiert man sich bei Arbeitnehmern am Vierteljahreseinkommen, also am dreifachen Monatsnetto. Bei Selbständigen ist die Ermittlung der Einkommenstendenz naturgemäß schwieriger als bei Arbeitnehmern. Daher werden die Jahresnettoeinkünfte der letzten drei Jahre herangezogen und das letzte Jahresnetto sogar doppelt. X

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2) Einkommen EhefrauInfo

Für die Berechnung des Verfahrenswerts ist das Einkommen ausschlaggebend. Um eine Einkommenstendenz zu ermitteln, orientiert man sich bei Arbeitnehmern am Vierteljahreseinkommen, also am dreifachen Monatsnetto. Bei Selbständigen ist die Ermittlung der Einkommenstendenz naturgemäß schwieriger als bei Arbeitnehmern. Daher werden die Jahresnettoeinkünfte der letzten drei Jahre herangezogen und das letzte Jahresnetto sogar doppelt. X

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3) Anzahl der minderjährigen KinderInfo

Kinder wirken sich bei der Berechnung des Verfahrenswerts einkommensmindernd aus. Für jedes Kind wird 750 Euro vom gemeinsamen Nettoeinkommen abgezogen. X

4) Anzahl der Kinder für die Kindergeld bezogen wirdInfo

Das Kindergeld wirkt sich einkommenserhöhend aus. Es wird auf das Monatsnetto desjenigen aufgeschlagen, der es erhält. X

5) Monatliche Verbindlichkeiten EhemannInfo

Zins- und Tilgungsleistungen wirken sich einkommensmindernd aus bei demjenigen, der die Raten zahlt. Davon ausgenommen sind in der Regel Konsumkredite und Aufwendungen zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien. Zu Konsumkrediten: diese sind ausnahmsweise einkommensmindernd, wenn sie angemessen sind; d.h. wenn sich die Ehepartner etwas ihren Verhältnissen entsprechendes anschaffen, z.B. eine dem Lebensstandard entsprechende Küche. X

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6) Monatliche Verbindlichkeiten EhefrauInfo

Zins- und Tilgungsleistungen wirken sich einkommensmindernd aus bei demjenigen, der die Raten zahlt. Davon ausgenommen sind in der Regel Konsumkredite und Aufwendungen zur Finanzierung von selbstgenutzten oder vermieteten Immobilien. Zu Konsumkrediten: diese sind ausnahmsweise einkommensmindernd, wenn sie angemessen sind; d.h. wenn sich die Ehepartner etwas ihren Verhältnissen entsprechendes anschaffen, z.B. eine dem Lebensstandard entsprechende Küche. X

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7) Vermögen Ehemann + EhefrauInfo

Pro Ehegatte wird ein Freibetrag von 15.000 - 30.000 € angerechnet. 5 % des darüber hinausgehenden Vermögens (Aktivvermögen abzgl. Verbindlichkeiten) fließen erhöhend in den Verfahrenswert mit ein. X

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8) Anzahl Rentenanwartschaften EhemannInfo

Jede Rentenanwartschaft erhöht den Wert des Versorgungsausgleichs. Als Rentenanwartschaft werden berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch alle privaten Rentenversicherungen (Riester, Rürup usw.) sowie Betriebsrenten. Bestehen keinerlei Anwartschaften oder nur welche unter 1.000 €, wird der Mindestwert für den Versorgungsausgleich von 1.000 € herangezogen. X

9) Anzahl Rentenanwartschaften EhefrauInfo

Jede Rentenanwartschaft erhöht den Wert des Versorgungsausgleichs. Als Rentenanwartschaft werden berücksichtigt die gesetzliche Rentenversicherung, aber auch alle privaten Rentenversicherungen (Riester, Rürup usw.) sowie Betriebsrenten. Bestehen keinerlei Anwartschaften oder nur welche unter 1.000 €, wird der Mindestwert für den Versorgungsausgleich von 1.000 € herangezogen. X