Wohnung während der Trennung

Wenn sich das Ehepaar trennen will, stellt sich nicht selten die Frage, wer nun eigentlich in der gemeinsamen Ehewohnung wohnen bleiben darf.

Während der Trennungszeit haben beide Ehegatten das gleiche Recht, in der Wohnung zu bleiben, unabhängig davon, ob nur einer den Mietvertrag unterschrieben hat oder einer von beiden sogar Alleineigentümer der Wohnung ist.
Will einer der Ehegatten, dass die Trennungszeit in unterschiedlichen Wohnungen verlebt wird, so ist es an ihm, selbst auszuziehen.

Nur im Falle von häuslicher Gewalt ist es dem Opfer erlaubt unter Mithilfe der Polizei den Ehepartner rauszuwerfen.

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