Scheidung mit Auslandsbezug

Unter der internationalen Scheidung versteht man gemeinhin die Scheidung von Eheleuten unterschiedlicher Nationalität. Dabei geht es um zwei Fragen:

Erstens, ob eine Scheidung in Deutschland möglich ist und zweitens, welches Recht für die Scheidung anzuwenden ist.

Beispiel I: Ein Ehepartner besitzt die deutsche Staatsangehörigkeit, der andere eine ausländische. Hier kann die Scheidung problemlos vor einem deutschen Gericht durchgeführt werden. Welches Recht angewandt wird, richtet sich danach, wo die Eheleute zuletzt gemeinsam gelebt haben.

Beispiel II: Beide Eheleute haben dieselbe ausländische Staatsangehörigkeit. Hier kann nur dann vor einem deutschen Gericht geschieden werden, wenn mindestens ein Ehegatte in Deutschland seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort hat. In diesem Fall wird nach dem Recht des Staates geschieden, dessen Staatsangehörigkeit die Ehegatten haben.

Beispiel III: Die Ehegatten haben eine unterschiedliche ausländische Staatsangehörigkeit. Um sich vor einem deutschen Gericht scheiden lassen zu können, muss mindestens ein Ehepartner seinen gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Für die Scheidung wird das Recht des Staates herangezogen, in dem die beiden Ehegatten zuletzt gemeinsam gewohnt haben.

Beispiel IV: Beide Ehegatten besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit, leben allerdings im Ausland. Die Scheidung ist vor einem deutschen Gericht möglich; es kommt auch nur das deutsche Recht in Betracht, unbeachtlich ist, wo die Ehegatten leben.

Ähnliche Beiträge:

A B E G H K L N R S T U V W Z