Gerichtskostenvorschuss
Nachdem der Scheidungsantrag bei Gericht eingegangen ist, fordert das Gericht auf, die zu erwartenden Gerichtskosten zu bezahlen beziehungsweise vorzuschießen. Es ist allerdings auch möglich, sich die Gerichtskosten vom Anwalt der Scheidung berechnen zu lassen und die Gerichtskosten gleich bei Einreichung des Scheidungsantrags zu entrichten. Somit kann das Scheidungsverfahren beschleunigt werden.
Erst wenn der Vorschuss dem Gericht zugegangen ist, wird das Gericht aktiv und das Scheidungsverfahren beginnt, indem dem Antragsgegner vom Gericht der Scheidungsantrag zugestellt wird – dadurch wird die Scheidungssache rechtshängig.