Scheidung ohne Anwalt – ist das möglich?
Ohne Anwalt geht es nicht – jedenfalls bei der Scheidung. Obwohl sich manche Paare wünschen würden, sich ohne einen Anwalt scheiden zu lassen, um beispielsweise Kosten zu sparen, wird dieser Wunsch in Deutschland nicht verwirklicht. Und dies aus gutem Grund, denn: eine Scheidung bedeutet für beide Partner einen erheblichen Einschnitt, nicht nur in tatsächlicher Hinsicht, sondern auch vor allem in rechtlicher sowie wirtschaftlicher. Und um sicherzugehen, dass die Geschiedenen zu jedem Zeitpunkt wussten, was sie da taten, bedarf es eben einer Rechtsberatung und -vertretung. So soll sichergestellt werden, dass mit der Scheidung auch Rechtsfrieden einhergeht – daran hat die Gesellschaft ein Interesse, dem der Gesetzgeber eben mit der Anwaltspflicht nachgekommen ist.
Bei der Scheidung müssen sich die Eheleute gemeinsam von mindestens einem (gemeinsamen) Anwalt vertreten lassen (sog. Anwaltspflicht). Die Vertretung durch einen gemeinsamen Anwalt setzt allerdings voraus, dass sich die Eheleute einvernehmlich scheiden lassen. Das heißt, sie sind sich in allen wesentlichen Punkten einig. Diese Vorgehensweise spart viel Geld, Zeit und Nerven. Sind sich die Eheleute nicht einig, sollten sich beide jeweils durch einen eigenen Anwalt vertreten lassen.