Rechtshängigkeit der Scheidung

Einer der Ehegatten muss den Scheidungsantrag von einem Anwalt stellen lassen. Dieser Ehegatte ist dann der so genannte Antragssteller. Der Scheidungsantrag wird sodann dem Gericht zugesandt. Sobald er beim Gericht eingegangen ist, ist die Scheidung anhängig. Das Gericht wird nunmehr dem Antragsgegner, also dem anderen Ehegatten, den Scheidungsantrag zustellen. Ist er dem Antragsgegner zugegangen, ist die Scheidung rechtshängig.

Anmerkung: Bei Klagen verläuft das ebenso. Man spricht dann von der Anhängigkeit oder Rechtshängigkeit der Klage – bis auf den Unterschied, dass nicht bei jeder Klageart ein Anwalt erforderlich ist.

Weitere Informationen zum Ablauf der Scheidung finden Sie hier.

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