Zugewinn
Unter Zugewinn versteht man das Vermögen, das ein Ehegatte während der Ehezeit erwirtschaftet hat. Der Zugewinn bildet also den Differenzbetrag zwischen dem Anfangsvermögen und dem Endvermögen.
Beispiel: Der Ehemann geht mit einem Vermögen von 10.000 € in die Ehe (Anfangsvermögen). Während der Ehe erwirtschaftet er weitere 40.000 € (Zugewinn). Als er von seiner Frau geschieden wird, besitzt er also 50.000 € (Endvermögen).
Das während der Ehe erwirtschaftete Vermögen wird im Rahmen des sog. Zugewinnausgleichs zwischen den Ehegatten aufgeteilt, sofern diese im Güterstand der Zugewinngemeinschaft miteinander verheiratet waren.