Wie setzen sich die Scheidungskosten zusammen?
Um die Scheidungskosten zu berechnen, werden die Gerichtsgebühren und die Rechtsanwaltskosten miteinander addiert. Die Gerichtsgebühren sowie die Rechtsanwaltskosten richten sich nach dem Gegenstandswert (auch Streitwert oder Verfahrenswert genannt).
Die für den Gegenstandswert maßgeblichen Posten sind:
- Das Beschäftigungsverhältnis der Ehefrau sowie des Ehemanns und deren Nettoeinkommen
- Die Anzahl der unterhaltsberechtigten Kinder
- Die Anzahl der Rentenanwartschaften der Ehefrau sowie des Ehemanns, um den Wert des Versorgungsausgleiches zu ermitteln
- Ein Vermögen über 30.000 €
Sehen Sie sich dazu ein Beispiel an oder verschaffen Sie sich gleich einen Überblick über Ihre Scheidungskosten durch unseren Scheidungskostenrechner.